Hinweisgeberschutzsystem
Das Hinweisgeberschutzsystem ist eine Möglichkeit für Sie, uns über mögliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Compliance-Richtlinien zu informieren, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Kontakt mit unserem Unternehmen beobachten.
Wir nehmen Ihre anonyme Meldungen ernst und behandeln sie vertraulich. Wir schützen Sie vor jeglichen Repressalien, die Ihnen aufgrund Ihrer Meldung entstehen könnten.
Das Hinweisgebermeldeportal basiert auf dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das HinSchG regelt den Schutz von natürlichen Personen, die Informationen über Verstöße melden, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dazu gehören unter anderem Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in verschiedenen Bereichen wie Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und Steuerrecht.
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Sicherheitshinweis
Falls Sie anonym bleiben möchten, schützt Sie das hier verwendete Verfahren. Um Ihre Sicherheit weiter zu erhöhen, berücksichtigen Sie bitte folgende Punkte:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, z. B. Ihren Namen, oder Ihr Verhältnis zu den Beschuldigten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
- Achten Sie auf eine sichere Internet-Verbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol in Ihrem Browser (unten oder oben rechts).
- Die Möhlenhoff Gruppe respektiert Ihre Anonymität. Damit Ihre Identität aber nicht aus Versehen offen gelegt wird, ist es sicherer, wenn Sie Ihren Hinweis über einen privaten PC abgeben.